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Kindertageseinrichtungen

Nachstehend erhalten Sie allgemeine Informationen zum Thema Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Betreuung in den Grundschulen im Amtsbereich Geest und Marsch Südholstein.

Zum Amtsbereich gehören die Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Hetlingen, Holm, Moorrege sowie Neuendeich. Informationen zu den jeweiligen in den Gemeinden befindlichen Kindertagesstätten finden Sie auf der Homepage des Amtes oder der Einrichtungen sowie im KitaPortal Schleswig-Holstein.

Die Sachbearbeiterinnen im Amt Geest und Marsch Südholstein stehen Ihnen gerne für Fragen zu den Themen Kindertagesstätten und Ermäßigung der Elternbeiträge zur Verfügung. Sie erreichen uns montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Frau Jathe-Klemm

Fachbereichsleiterin Fachbereich 4, Kindergarten und Schulangelegenheiten für die Gemeinden Appen, Groß Nordende

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Frau Jabs

Kindergarten und Schulangelegenheiten für die Gemeinden Heist, Holm, Moorrege, Neuendeich

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Frau Seemann

Stellv. Fachbereichsleiterin Fachbereich 4 - Kindergarten und Schulangelegenheiten für die Gemeinden Haselau, Haseldorf, Hetlingen

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Frau Becker

Kindergarten und Schulangelegenheiten Heidgraben, Offener Ganztag

Fachbereich 4 - Soziales und Kultur

Frau Emre

Wohngeld A-M, Wohnberechtigungsscheine A-M, Anträge auf Ermäßigung für Kindergarten und Betreuungsklassen für die Gemeinden Heist, Holm, Hetlingen und Moorrege

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Frau Heine

Vergabe Sozialwohnungen, Wohngeld N-Z, Wohnberechtigungsscheine N-Z, Antrag auf Ermäßigung für Kindergarten und Betreuungsklassen für die Gemeinden Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben und Neuendeich

Fachbereich 4 – Soziales und Kultur

Kindertageseinrichtungen

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De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.