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Bauen im Amtsbereich

Im Amtsbereich gibt es vielfältige Bautätigkeiten. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen über Bauen und Planen, das sich im Wesentlichen aus den Bereichen Bauleitplanung und Bauantragsverfahren zusammensetzt.

Alle rechtskräftigen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) finden Sie im Geoportal des Kreises Pinneberg.

Bauanträge und Bauvoranfragen sind gemäß § 68 Abs. 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2022 (LBO-SH 2022) beim Kreis Pinneberg einzureichen.

Genehmigungsfreistellungen (§ 62 Abs. 3 LBO-SH 2022) reichen Sie gern in der Amtsverwaltung ein.

Frau Köpke

Für die Gemeinden Appen, Haselau, Heidgraben: Bauleit- und Erschließungsplanung, Ortsentwicklung/Wirtschaftsförderung, Stellungnahmen zu Bauanträgen, Tourismus

Fachbereich 5 – Bauen und Liegenschaften

Frau Pein

Für die Gemeinden Haseldorf, Heist, Neuendeich: Bauleit- und Erschließungsplanung, Ortsentwicklung / Wirtschaftsförderung, Stellungnahmen Bauanträge, Tourismus

Fachbereich 5 – Bauen und Liegenschaften

Frau Furchert

Für die Gemeinden Groß Nordende, Hetlingen und Moorrege: Bauleit- und Erschließungsplanung, Ortsentwicklung/Wirtschaftsförderung, Stellungnahmen zu Bauanträgen, Tourismus

Fachbereich 5 – Bauen und Liegenschaften

Herr Feber

Fachbereichsleiter 5, Für die Gemeinde Holm: Bauleit- und Erschließungsplanung, Ortsentwicklung / Wirtschaftsförderung, Stellungnahmen zu Bauanträgen, Tourismus

Fachbereich 5 – Bauen und Liegenschaften

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.